FOX TORTECHNIK FOX TORTECHNIK - Buchenwasen 22 - 88630 Pfullendorf - info@fox-tortechnik.de - Tel. 07552/6185 HOME Service/Reparatur Prüfung ASR A1.7 Industrie Sectionaltore Rolltore/Rollgitter Schnelllauftore Info Impressum Unternehmen
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Prüfung kraftbetätigter Toranlagen Zu unserem Portfolio gehören die Prüfung und Wartung sämtlicher am Markt befindlicher Toranlagen: Sectionaltore, Rolltore, Schnelllauftore, Schiebetore, Hofschiebetore, Falttore, Überladebrücken, Brandschutztore und Brandschutztüren, Feststellanlage... Nach verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien ASR A1.7 müssen kraftbetätigte Toranlagen im Gewerbebereich mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf sicherheitstechnische Funktionen regelmäßig überprüft werden. Individuell auf Ihre Firma und Ihre Toranlagen stimmen wir unsere jährlichen Servicepauschalen und die erforderlichen Wartungsfrequenzen ab. Durch die gleichzeitigen Wartungsarbeiten werden Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes durchgeführt. Durch die regelmäßige Prüfung und Wartung können teure Reparaturen vermieden werden, denn nur funktionsfähige und fachgerecht gewartete Anlagen sorgen für reibungslose Produktionsabläufe und für die notwendige Sicherheit in Ihrem Unternehmen. Prüfung nach ASR A 1.7 und Wartung   inklusiver Schließkraftmessung Tore unterliegen den sicherheitstechnischen Bestimmungen. Aufgrund der “Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)” müssen Tore mindestens einmal jährlich von sachkundigen Personen überprüft werden. Die ASR A1.7 beinhaltet weitere Maßnahmen. So müssen bei elektrisch betriebenen Anlagen die Kräfte an der Hauptschließkante überprüft werden. Diese Verpflichtung obliegt dem Betreiber der Anlage, so dass dieser im Schadensfall haftbar ist. In Betrieb befindliche Tore haben grundsätzlich keinen Bestandschutz, auch dann nicht, wenn sie vor dem Zeitpunkt der i n Europa geltenden Produktnorm Tore (EN 13241-1) in den Markt gebracht und eingebaut wurden. (Kraftbetätigte) sind Bestandteile von Arbeitsstätten. Für deren Beschaffenheit, Einbau und Lage in Gebäuden und Betriebsgeländen sowie für deren Betreiben gilt in Deutschland die staatliche Arbeitsstättenregel ASR A1.7, die die entsprechenden Anforderungen im Sinne des Arbeitsschutzrechts konkretisiert. Gemäß § 3/3a ArbStätt-V in Verbindung mit § 5 ArbSchu-G haben Torbetreiber regelmäßig sicherzustellen, dass ihre Beschäftigten keinen Gefährdungen ausgesetzt sind. Dabei ist der Stand der Technik zu berücksichtigen. Torprüfungen mit integrierter Kraftmessung nach ASR A1.7 Kraftbetätigte Tore in Arbeitsstätten unterliegen einer umfangreichen sicherheitstechnischen Überprüfung. Dieses erfolgt sachgerecht und egelmäßig mindestens einmal pro Jahr. Tore müssen der Anforderung genügen, die maximal zulässigen Betriebskräfte an Quetsch-,Scher- und Stoßstellen einzuhalten. Geben dies die Torsteuerung und die Schutzeinrichtung an der/den Schließkanten nicht her, müssen insbesondere ältere Tore nachgerüstet, im äußersten Fall ausgetauscht werden, wenn sie den technischen Regeln/Normen und Rechtsbestimmungen genügen sollen. Die Betriebssicherheit, die Funktionstüchtigkeit und die Lebensdauer einer Anlage hängen von der Qualität ihrer Instandhaltung ab. Nur durch einen gut f unktionierenden Service wird der Sollzustand Ihrer Toranlage erhalten. Um Tore in einem einwandfreien, betriebssicheren Zustand zu bedienen und führen zu können, sollten diese regelmäßig gewartet und auf Funktionskontrollen überprüft werden. Korrekte Ausführungen und qualifizierte Kundendienstmonteure sorgen für Ihre Toranlage     für höchste Betriebssicherheit   eine längere Lebensdauer     Früherkennung von Verschleißerscheinungen - dadurch auch weniger          Reparaturen Prüfung Bei den Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Der Arbeitgeber legt ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten Personen zu erfüllen haben (befähigte Personen). Nach derzeitiger Auffassung ist davon auszugehen, dass die Aufgaben der befähigten Personen für die nachstehend aufgeführten Prüfungen durch die dort genannten Personen wahrgenommen werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind bisherige Praxis und entsprechen den Regeln der Technik. Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die Durchführung der Prüfung ist zu dokumentieren, d.h. es müssen Prüfbücher angelegt sein, Prüfplaketten dienen der Sichtbarkeit einer erfolgten Prüfung. (”Quellenbezug aus der ASR A1.7”)
Sicherheitstechnische Überprüfung
Prüfung ASR A1.7