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FOX TORTECHNIK
Prüfung nach ASR A 1.7 und Wartung
inklusiver Schließkraftmessung
Tore unterliegen den sicherheitstechnischen Bestimmungen. Aufgrund
der “Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)” müssen Tore mindestens einmal
jährlich von sachkundigen Personen überprüft werden.
Die ASR A1.7 beinhaltet weitere Maßnahmen. So müssen bei elektrisch betriebenen Anlagen
die Kräfte an der Hauptschließkante überprüft werden. Diese Verpflichtung obliegt dem
Betreiber der Anlage, so dass dieser im Schadensfall haftbar ist.
In Betrieb befindliche Tore haben grundsätzlich keinen Bestandschutz, auch dann nicht, wenn
sie vor dem Zeitpunkt der in Europa geltenden Produktnorm Tore (EN 13241-1) in den Markt
gebracht und eingebaut wurden.
(Kraftbetätigte) sind Bestandteile von Arbeitsstätten. Für deren Beschaffenheit, Einbau
und Lage in Gebäuden und Betriebsgeländen sowie für deren Betreiben gilt in Deutschland
die staatliche Arbeitsstättenregel ASR A1.7, die die entsprechenden Anforderungen im Sinne des
Arbeitsschutzrechts konkretisiert. Gemäß § 3/3a ArbStätt-V in Verbindung mit § 5 ArbSchu-G
haben Torbetreiber regelmäßig sicherzustellen, dass ihre Beschäftigten keinen Gefährdungen
ausgesetzt sind. Dabei ist der Stand der Technik zu berücksichtigen.
Torprüfungen mit integrierter Kraftmessung nach ASR A1.7
Kraftbetätigte Tore in Arbeitsstätten unterliegen einer umfangreichen sicherheitstechnischen
Überprüfung. Dieses erfolgt sachgerecht und regelmäßig mindestens einmal pro Jahr.
Tore müssen der Anforderung genügen, die maximal zulässigen Betriebskräfte an Quetsch-,
Scher- und Stoßstellen einzuhalten.
Geben dies die Torsteuerung und die Schutzeinrichtung an der/den Schließkanten nicht her,
müssen insbesondere ältere Tore nachgerüstet, im äußersten Fall ausgetauscht werden, wenn sie
den technischen Regeln/Normen und Rechtsbestimmungen genügen sollen.
Die Betriebssicherheit, die Funktionstüchtigkeit und die Lebensdauer einer Anlage
hängen von der Qualität ihrer Instandhaltung ab. Nur durch einen gut funktionierenden
Service wird der Sollzustand Ihrer Toranlage erhalten. Um Tore in einem einwandfreien,
betriebssicheren Zustand zu bedienen und führen zu können, sollten diese regelmäßig
gewartet und auf Funktionskontrollen überprüft werden.
Korrekte Ausführungen und qualifizierte Kundendienstmonteure sorgen für Ihre Toranlage
für höchste Betriebssicherheit
eine längere Lebensdauer
Früherkennung von Verschleißerscheinungen - dadurch auch weniger Reparaturen
Prüfung
Bei den Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden.
Der Arbeitgeber legt ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten Personen
zu erfüllen haben (befähigte Personen). Nach derzeitiger Auffassung ist davon auszugehen,
dass die Aufgaben der befähigten Personen für die nachstehend aufgeführten Prüfungen
durch die dort genannten Personen wahrgenommen werden. Art, Umfang und Fristen der
Prüfungen sind bisherige Praxis und entsprechen den Regeln der Technik.
Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und
mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.
Die Durchführung der Prüfung ist zu dokumentieren, d.h. es müssen Prüfbücher angelegt sein,
Prüfplaketten dienen der Sichtbarkeit einer erfolgten Prüfung.
(”Quellenbezug aus der ASR A1.7”)